Die Fintech Times hat einen interessanten Artikel zum Thema "Unzulängliche Mitarbeiterschulung" und deren Folgen veröffentlicht. Die wichtigste Erkenntnis ist:
"In einem Fall stellte die FCA Folgendes fest:
- Die AML-Einführungsschulung war nicht spezifisch auf die Produkte und Kunden des Unternehmens ausgerichtet, und es wurden keine maßgeschneiderten Schulungen auf der Grundlage der Rolle oder der Zuständigkeiten einer Person angeboten.
- Das Unternehmen führte kein AML-Schulungsprotokoll; die unzureichende Schulung wurde als grundlegende Komponente angeführt, die zu weiteren Mängeln in Bezug auf Risikobewertungen, Sorgfaltspflichten und laufende Überwachung führte.
- Generell äußerte die FCA Bedenken, dass eine unzureichende Schulung der mit Sorgfaltspflichten betrauten Mitarbeiter dazu führte, dass diese nur unzureichende Kenntnisse über die relevanten regulatorischen Anforderungen hatten, um ihre Aufgabe zu erfüllen."
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